Rechtsanwalt
Ich diskutiere meine Fälle mit Mitarbeitern regelmäßig. So kann ich sicherstellen, dass ich alle Aspekte ausführlich überdenke und bearbeite.
inkl. Gewährleistung
Ich freue mich, Sie auf meiner Webseite begrüßen zu dürfen. Mit der Eröffnung meiner Kanzlei am 23. Dezember 2009 habe ich es mir zum Ziel gesetzt, meinen Klienten ein fachlich wie menschlich erstklassiges Service zu bieten, wie Sie es nur in einer persönlich geführten Kanzlei finden können.
Selbstverständlich umfasst mein Tätigkeitsfeld alle Bereiche der Rechtsanwaltspraxis, wobei ich je nach den Erfordernissen eines Falles Spezialisten aus diversen Rechtsgebieten hinzuziehe, um meinen Klienten eine fachlich optimale Leistung anzubieten.
In meinen Fachschwerpunkten habe ich ein besonderes Detailwissen und eine reichhaltige Erfahrung angesammelt, sodass ich auch in schwierigsten Fällen ein Optimum für meine Klienten erreichen kann. Dieses Spezialwissen in Verbindung mit Kreativität, und Zielorientierung und meinem persönlichen Einsatz führt zu einer bestmöglichen Vertretung meiner Klienten.
Ich vertrete die Philosophie, dass nur eine optimale Zusammenarbeit zwischen Klienten und Anwalt auch ein bestmögliches Ergebnis bringt.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über mich und meine Kompetenzen und zögern Sie nicht, per Telefon oder Mail einen Termin mit mir zu vereinbaren.
Ich freue mich auf Sie.
Mag. Erik Steinhofer
Durch seine mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Graz wurde Mag. Erik Steinhofer zu einem Fachmann für die Bereiche Familien- und Scheidungsrecht, Liegenschafts- und Vertragsrecht, sowie Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Ebenso kann auf eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts verwiesen werden.
Aufgrund breiten Fachwissens und viel Erfahrung auf diesen sehr verzweigten Rechtsgebieten ist ein für die Klienten positives Ergebnis zu erzielen.
Die Anliegen der Klienten werden natürlich mit viel persönlichem Verständnis und Engagement vertreten.
Ausbildung:
Berufserfahrung:
Ebenso berate ich Sie gerne bei Vertragsüberprüfungen von zivilrechtlichen Verträgen jeglicher Art und stehe auch bei der Ausarbeitung von zivilrechtlichen Vereinbarungen jeder Art gerne zur Verfügung.
Ich unterstütze Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Ich biete meinen Mandanten im Strafrecht eine umfassende Unterstützung, Beratung und Vertretung sowohl vor Gericht, als auch in der Öffentlichkeit.
Ich übernehme sowohl die Verteidigung in gerichtlichen Strafverfahren, als auch die Privatbeteiligtenvertretung samt anschließender Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen Geschädigter.
Ich unterstütze Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Eine erfolgreiche Vertretung im Strafverfahren bedeutet mehr als die Kenntnis von Paragraphen und Gesetzen und erfordert die richtige Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen durch Professionalität, individuelle Lösungen, sowie deren Durchsetzung durch emotionale Stärke. Es ist mein oberstes Ziel, die Anliegen unserer Mandanten auf diese Weise konsequent zu vertreten.
Ich berate Sie in diesem Zusammenhang gerne und auch umfassend in diesen familienrechtlichen Angelegenheiten betreffend Scheidungsrecht, Obsorgerecht, Aufteilungsverfahren nach einem Scheidungsverfahren, Besuchsrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren, sowie in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten, welche in diesen Situationen anfallen.
Sie haben einen Verkehrunfall und die Haftpflichtversicherung der Gegenseite zahlt nicht? Sie sind bei einem Unfall verletzt worden?
Ich berate und vertrete Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen auf allen Ebenen. Gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen, Verwaltungsbehörden, sowie vor dem Straf- und Zivilgericht, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall ist in der Regel nicht nur das Verkehrsrecht in Anwendung der Vorschriften der StVO, KFG, etc. anzuwenden, sondern ergeben sich dadurch Verknüpfungen zum Verwaltungsrecht, wie z.B. dem Führerscheingesetz bzw. dem Verwaltungsstrafrecht bzw. sind bei Verletzungsfolgen auch strafrechtliche Verbindungen nach dem StGB gegeben. Die aus dem Verkehrsunfall allenfalls sich ergebenden Folgeverfahren (Führerscheinentzugsverfahren, Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung) gilt es ebenfalls bei einer umfassenden Betreuung anlässlich eines Verkehrsunfalls zu erledigen.
Eine Vertragsabwicklung erschöpft sich in der Regel nicht in der Errichtung des bloßen Vertrages. Insbesondere bei Kaufverträgen, Schenkungsverträgen oder Übergabsverträgen im Liegenschaftsbereich schließt ein abgabenrechtliches Verfahren zur Berechnung und Abgabe der entsprechenden Grunderwerbssteuer, sowie grundbücherliche Durchführung beim zuständigen Grundbuchsgericht an. Ebenso besteht oft die Notwendigkeit zur Vornahme einer Lastenfreistellung des Vertragsobjektes um einen Eigentumsübergang ohne Altlasten wie zB. Pfandrechten oder Dienstbarkeiten zu gewährleisten. Auch können sich bei Liegenschaftsteilungen verwaltungsrechtliche Verbindungen bei der Einholung von Bescheiden von Gemeinden, des Vermessungsamtes, etc. ergeben.
Meine Leistungen umfassen unter anderm:
Beratung zur Klärung der zu wählenden Vertragsform
Vertragserrichtung
Durchführung des finanzrechtlichen Abgabeverfahrens
Durchführung der grundbücherlichen Vertragsabwicklung
Lastenfreistellung
Mag. Erik Steinhofer
8010 Graz, Marburgerkai 47 / 1
Tel. 0316 89 09 89
Fax: 0316 81 39 82
Email: office@steinhofer-ra.at
Web: www.steinhofer-ra.at
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Mag. Erik Steinhofer
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Mag. Erik Steinhofer
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